Allgemeine Geschäftsbedingungen für Influencer

§ 1 Allgemeines, Nutzung von Sharify Media

(1) Die Webseite/App des Anbieters S&D Media Management UG, Salzunger Pfad 25, 12209 Berlin (im Folgenden: Sharify Media) bietet eine Vermittlungsplattform zwischen Influencern und Advertisern an. Influencer können sich auf angebotene Kampagnen von Advertisern bewerben und durch die Bewerbung der jeweiligen Kampagne Geld verdienen.

(2) Eine Registrierung ist erforderlich, um den vollen Funktionsumfang zu nutzen.

(3) Sharify Media fungiert als Vermittlungsplattform zwischen Influencer und Advertiser. Sharify Media schließt mit Advertisern einen Vertrag über die Vermittlung der Kampagnen. Im Verhältnis zum Influencer kommt der Vertrag über eine Kampagne zwischen Advertiser und Influencer zustande.

(4) Der Influencer versichert Unternehmer zu sein. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist man, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(5) In diesen AGB wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies dient der besseren Lesbarkeit. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

§ 2 Vertragsschluss zwischen Influencern und Advertiser

(1) Der Influencer kann auf der Webseite von Sharify Media unter www.sharify.de oder über die App sich auf Kampagnen bewerben und die Werbeaufträge ausführen. Der Vertrag kommt zwischen Advertiser und Influencer durch Ausführung eines Auftrages zustande.

(2) Seitens Sharify Media erfolgt keine separate Bestätigung des Vertrages. In der Regel kopiert der Influencer auf der Webseite von Sharify Media einen Link und bewirbt diesen sodann. Über den Link kann festgestellt werden, wie oft eine App heruntergeladen wurde von Nutzern, die den Link zuvor angeklickt haben.

(3) Der Influencer hat sicherzustellen, dass die vom Sharify Media versendeten E-Mails zugestellt werden können. Insbesondere ist auf Tippfehler in der bei der Registrierung angegebenen E-Mail Adresse zu achten und im zeitlichem Umfeld der Bestellung der Spam-Ordner des E-Mail Postfaches regelmäßig zu überprüfen.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Vertragsschluss für Advertiser mit Sharify Media

Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Advertiser und Sharify Media zustande. Der Vertrag geht im Zweifel den AGB vor.

§ 4 Vergütung des Influencers, Provision von Sharify Media

(1) Der Influencer erhält die gemäß dem Auftrag ausgeschriebene Vergütung. Sharify Media erhebt eine individuell vereinbarte Provision in Höhe die von der Vergütung des Influencers einbehalten wird. Der Restbetrag wird dem Influencer ausgezahlt.

(2) Der Influencer kann nur eine Auszahlung beantragen, wenn durch Guthaben welches vor mehr als 30 Tagen erzeugt wurde das Auszahlungsminimum erreicht worden ist. Hinsichtlich der Höhe des Limits wird auf die Angaben auf der Webseite von Sharify Media verwiesen.

(3) Die Auszahlung erfolgt via Banküberweisung innerhalb von 30 Tagen ab Beauftragung der Auszahlung.

(4) Im Falle der Beendigung des Vertrages, erhält der Influencer sein Restguthaben ausgezahlt, wenn seitens Sharify Media keine Ansprüche wegen Verstoßes gegen die AGB entgegenstehen.

§ 5 Pflichten der Influencer

(1) Der Influencer verpflichtet sich über seine Person und Reichweite nur wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen.

(2) Der Influencer verpflichtet sich bei Annahme eines Auftrages vom Advertiser die vereinbarten Handlungen wie beschrieben auszuführen. Hält sich der Influencer nicht an die Vorgaben, entsteht der Anspruch auf Vergütung nicht.

(3) Der Influencer verpflichtet sich die versprochene Vergütung nicht durch Manipulationen jedweder Art zu beeinflussen. Mehrfach-Accounts bei Sharify Media sind untersagt.

(4) Sollten die vom Influencer veröffentlichten Inhalte die Rechte Dritter verletzen, z.B. aus Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Vertrauensschutz, so ist der Influencer hierfür selbst verantwortlich, wenn die Verletzungshandlung nicht überwiegend auf den Advertiser zurück zu führen ist.

(5) Nutzungs-, Urheber- und Markenrechte des Advertisers sind vom Influencer zu beachten.

(6) Der Influencer verpflichtet sich Sharify Media bei der Wahrnehmung von über Sharify Media vermittelten Aufträgen nicht zu umgehen, um Provisionsansprüche zu vermeiden. Sharify Media behält sich in diesem Fall die Sperre des Influencers und Schadensersatzansprüche vor.

(7) Von Ansprüchen von Advertisern, die diese gegenüber Sharify Media wegen falschem Verhalten des Influencers geltend machen, hat der Influencer Sharify Media freizustellen.

§ 6 Haftung

(1) Ansprüche des Influencers auf Schadensersatz im Verhältnis gegenüber Sharify Media sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Influencers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Sharify Media, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Sharify Media nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Influencers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Gegenüber Unternehmern wird die Haftung auf entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Sharify Media haftet vorbehaltlich Abs. 1 nicht, wenn es zur Nichterreichbarkeit der Webseite/App kommt.

(4) Der Influencer ist für die Speicherung seiner Angebote und sonstigen übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Sharify Media übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Inhalte.

(5) Die Einschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Sharify Media, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 7 Datenschutz

(1) Der Influencer ist mit der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Sharify Media, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte, mit Ausnahme der Advertiser, erfolgt nicht soweit keine Einwilligung vorliegt oder dies zur Vertragsvermittlung erforderlich ist.

(2) Der Influencer versichert, dass er bei der Übermittlung von personenbezogener Daten Dritter die Einwilligung des Dritten eingeholt hat und stellt Sharify Media von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

(3) Die Rechte des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

  • Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
  • Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
  • Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
  • Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  • Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Artikel 21 – Widerspruchsrecht
  • Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
  • Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Betroffene gebeten sich per E-Mail an Sharify Media oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

(5) Auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite von Sharify Media wird hingewiesen.

§ 8 Geheimhaltung

(1) Der Influencer verpflichtet sich, über den Advertiser betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.

(2) „Vertrauliche Informationen“ sind alle dem Influencer zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge des Advertisers.

(3) Der Influencer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,

  1. die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit herrührt,
  2. die der Advertiser ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
  3. die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Sharify Media und den Influencern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Sharify Media in Berlin, soweit der Influencer Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Influencer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Stand: 19. Januar 2021